Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Betreuung durch den Lotsendienst sind:
- erwerbslos* oder (sozialversicherungspflichtig bzw. geringfügig) beschäftigt
- Hauptwohnsitz im Land Brandenburg
- Absicht, eine Gründung im Land Brandenburg vorzunehmen
- noch mindestens 3 Monate Zeit bis zur Gründung
| * | Erwerbslose sind Personen, die sich um eine Arbeitsstelle bemühen, unabhängig davon, ob sie beim Arbeitsamt als Arbeitslose gemeldet sind |


